Sonderurlaub für Pilzfreunde? Arbeitnehmer in den Bundesländern: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen können sich freuen, denn dort gibt es ein Bildungsurlaubsgesetz. Die Veranstaltung ist nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) - als Maßnahme der Aus- und Fortbildung ehrenamtlich oder nebenberuflich tätiger und - als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung anerkannt.
So gehen Sie vor... 1. Schritt: Falls noch nicht geschehen, müssen Sie parallel zur schriftlichen Anmeldung bei uns, daher selbst und einen schriftlichen Antrag auf Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Lassen Sie sich dazu die Daten für den Arbeitgeber über den als Bildungsurlaub anerkannten Kurs in Altenau im Harz ausdrucken und legen diesen Ihrem Urlaubsantrag bei. 2. Schritt: Bewilligt der Arbeitgeber den Urlaubsantrag, wird er in den meisten Fällen auch hinterher einen Nachweis von Ihnen verlangen, dass Sie tatsächlich an genau diesem Kurs teilgenommen haben und dass dieser Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. 3. Schritt: Diese Bescheinigung erhalten Sie natürlich erst zum Abschluß des Kurses von der mobilen Pilzschule und geben diesen dann an den Arbeitgeber weiter. 4. Schritt: Wenn Sie unsere Anmeldebestätigung erhalten haben, sofort Übernachtungsmöglichkeit buchen. Diese gibt es überall im Ort. Fragen Sie dazu bei der Tourist-Info in Altenau an www.harztourismus.com - dort hilft man Ihnen gern bei der Zimmerbeschaffung.
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