Pilze und Naturschutz in Deutschland

Pilze sammeln verboten? - Was und wo man darf und/oder nicht darf
Pilze - besonders geschützte Pilzarten in Deutschland
Geschützte Pilzarten - Sammelbeschränkungen
Pilze sammeln schadet den Pilzen nicht

Wer bei uns in Deutschland in freier Natur gewachsene Pilze sammeln möchte oder selbst gepflückte Schwammerl gar verkaufen will, sollte wissen, dass es hier nach  der Bundesartenschutzverordnung (siehe auch Tabelle 1 auf dieser Seite) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz einige besonders geschützte aber keine streng geschützten Speisepilzarten gibt. Darüber hinaus sollte jeder Pilzsammler beachten, dass  nicht überall, also nicht an allen Orten gesammelt werden darf. So ist das Sammeln im Bereich von Naturdenkmalen, in Naturschutzgebieten und Nationalparks gänzlich verboten. - Egal um welche Pilzart es sich handelt. Diese Bereiche sind entsprechend durch Schilder gekennzeichnet. Wohl wegen ihrer Häufigkeit (?!) gibt es für einige besonders geschützte Pilzarten wiederum Ausnahmen. Besser - eine Sammelbeschränkung. Das gilt für den Steinpilz, Birkenpilz-, Rotkappen-, Pfifferlings- und alle Morchelarten. (Siehe Ausnahmen) So darf jeder diese im Gesetz namentlich genannten Pilze einerseits nur “in geringen Mengen” und gleichzeitig nur für den “Eigengebrauch”  sammeln. Angaben etwa in “kg” was als “geringe Menge” bezeichnet wird, findet man in diesen Gesetzen nicht. Für die unendlich vielen, namentlich nicht angeführten Speisepilze sind übrigens keine Sammelbeschränkungen erwähnt. Gleichwohl können von Bundesland zu Bundesland andere Bestimmungen gelten, darauf sollten Sie als Pilzsammler achten. Die letzte Änderung des betreffenden Gesetzes (BArtSchV) hierzu ist am 29.07.2009 in Kraft getreten.
Sie sollten zudem beachten, wo Sie sich auf der Pilzpirsch im Feld, Wiese oder Wald bewegen dürfen. Hier hilft zunächst einmal das Bundeswaldgesetz. Da alle Bundesländer außerdem noch eigene Gesetze haben, sollten Sie auch diese zu Rate ziehen. In Niedersachsen ist vor allem das Betretungsrecht im Niedersächsischen Gesetz über den Wald in diesem Zusammenhang interessant.

Belehrung:
Massgeblich ist natürlich nicht was hier auf der Homepage angegeben ist, sondern allein die aktuelle Gesetzgebung ggf. auch der einzelnen Bundesländer und ihre Ausführungsbestimmungen. Daher übernimmt die mobile Pilzschule auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

Geschütze Arten_3

7) Nur heimische Populationen  8) Nur wild lebende Populationen 

Ausnahmen
1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
Boletus edulis Steinpilz
Cantharellus spp. Pfifferling - alle heimischen Arten
Gomphus clavatus Schweinsohr
Lactarius volemus Brätling
Leccinum spp. Birkenpilz und Rotkappe - alle heimischen Arten
Morchella spp. Morchel - alle heimischen Arten
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in Satz 1 genannten Pilze weitergehende Ausnahmen von den dort genannten Verboten zulassen, solange und soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefährdet ist.

Pilze sammeln schadet den Pilzen nicht 
Ergebnisse einer Langzeituntersuchung

Dr. Simon Egli und François Ayer von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für
Wald, Schnee und Landschaft (WSL) aus Birmensdorf veröffentlichten kürzlich die Ergebnisse einer Langzeituntersuchung. Danach begann an der WSL in der Schweiz in 1975 ein Feldexperiment, welches Auskunft geben sollte über den Einfluss des Pilzsammelns auf die Pilzflora. Untersucht wurde der Einfluss der
 
- Sammelmethode (Pflücken, Abschneiden) und das mit dem
- Sammeln verbundene Betreten des Waldbodens.

Kurzfassung:
Waldpilze erfüllen nicht nur wichtige Aufgaben im Ökosystem Wald. Das Pilzsammeln gilt zunehmend auch als beliebte Freizeitbeschäftigung. In vielen Ländern der Welt stellen gesammelte Pilze auch eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Sammelhäufigkeit ist zwanzig Jahre nach Tschernobyl auch bei uns wieder angestiegen. Das hat in einigen Kreisen zu Befürchtungen geführt, dass eine Übernutzung die Pilze schädigen könnte. Die Resultate dieser wissenschaftlichen Untersuchung zeigen aber, dass - entgegen den Erwartungen - langjähriges und systematisches Pilzsammeln weder die zukünftigen Erntemengen noch die Artenanzahl beeinträchtigt. Unabhängig davon, ob die Pilze gepflückt oder abgeschnitten wurden.

Das mit dem Sammeln verbundene Betreten des Waldbodens jedoch wirkt sich nachteilig auf die Fruchtkörperbildung aus, doch es scheint die Pilzmycelien nicht nachhaltig zu schädigen.

Quelle: Schweiz. Z. Pilzkd. 84, 2: 68-77.