Nur bei der Pilzschule: Bildungsurlaub – ein Pilzseminar als Bildungsschnäppchen Bundesweit erster Bildungsurlaub für Pilzberater: Nicht alle, die teilnehmen wollten, hatten von ihrem Arbeitgeber auch Bildungsurlaub für den ersten Prüfungskurs dieser Art im Juni 2006 in Osterode erhalten. Nur einer stellte sich nach mehreren Kursen den hohen Anforderungen einer Prüfung zum Pilzberater. Erfolgreich! Die Teilnehmer von links nach rechts: Thomas Schmidt, Heidi Harling, Volker Buch (mit Zertifikat nach bestandener Prüfung), Gerhard Pusch und Irmhild von Lienen.
Zielgruppe: Dieses einwöchige Pilzseminar (KURS VI), findet ab 2007 mitten in den abwechslungsreichen Biotopen rund um den Solling in Dassel (siehe Deutschlandkarte) statt, richtet sich an fortgeschrittene Pilzfreunde, die sich schon seit längerer Zeit mit diesem Thema ernsthaft auseinander gesetzt haben und eine Prüfung als Pilzberater bzw. Pilzsachverständiger ablegen wollen. Der Kurs kann selbstverständlich auch ohne Prüfungsabsicht gebucht werden. Neu: Auf mehrfachem Wunsch können Arbeitnehmer ab 2010 auch für alle anderen Wochenkurse wie Doppelkurs A und Doppelkurs B, sowie Fortgeschrittenenseminare und Weiterbildungskurse nun Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Das sollten Sie bei Ihrer Anfrage bzw. Anmeldung unbedingt mit erwähnen.
Was Bildungsurlaub bedeutet Für diese Veranstaltung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) von der Arbeit freigestellt werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Die Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet und bei voller Weiterzahlung des Einkommens gewährt. Für Beamte gilt dieses Gesetz nicht; für sie gibt es entsprechende Vorschriften in der Sonderurlaubsverordnung. Jeder der an dieser Veranstaltung teilnehmen und die Freistellung nach dem NBildUG in Anspruch nehmen möchte, erhält eine Anmeldebestätigung, die spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Arbeitgeber vorzulegen ist. -
Es wird dringend geraten, den Bildungsurlaub 1/4 bis 1/2 Jahr vorher oder besser noch früher dem Arbeitgeber schriftlich zu melden.
ACHTUNG: Der administrative Aufwand wäre zu groß für uns, wenn wir in jedem Bundesland einen Antrag auf Anerkennung stellen würden. Falls Sie also einen Arbeitgeber haben, der außerhalb von Niedersachsen seinen Sitz hat, müssen Sie schon Ihr Verhandlungsgeschick und Überzeugungskunst einsetzen, damit dieser die gesetzliche Anerkennung von Niedersachsen akzeptier. (Siehe auch Absatz 1)
Welche Bundesländer fördern? Zur Zeit ist die bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken (Bildungsurlaub) in folgenden Bundesländern gesetzlich geregelt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Türingen. Das ist der aktuelle Stand 12/2019. Ist Ihr Bundesland nicht angeführt, geben z.B. die örtlichen Vertretungen, bzw. Abteilungen für Bildung der DGB-Bezirke über die einzelnen Ländergesetze Auskunft und beraten auch bei der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub.
Anmeldungen/Info Um eine intensive und qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten, sind diese Kurse auf eine bestimmte Teilnehmeranzahl begrenzt. Es empfiehlt sich also, sich frühzeitig zu entscheiden und sich rechtzeitig anzumelden. Eine Teilnahme ist auch möglich, ohne Bildungsurlaub zu beanspruchen. Wer sich gleich anmeldet, hat einen Platz sicher. - Sollte Ihre Anmeldung nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich bestätigt sein, senden Sie uns bitte Ihre Mail erneut zu.
Anmeldung: E-Mail
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