Prüfungsordnung: Pilzsachverständige/-berater

Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte
Voraussetzungen und Anmeldung
Prüfungskommission
Prüfungsdurchführung
Prüfungsinhalte: Theoretischer Teil      Praktische Teile
Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
Prüfungsunterlagen
Nachweis über die bestandene Prüfung

1. Prüfungsordnung für Pilzsachverständige und Pilzberater

1.1. Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte
Die Prüfung kann an allen Ausbildungsorten der mobilen Pilzschule mit entsprechenden Wochenseminaren abgelegt werden. Um die Prüfung praxisnah durchzuführen,werden die Prüfungszeitpunkte so gewählt, dass nach allen Erfahrungswerten zum  Prüfungstermin auch wichtige Speise- und Giftpilze wachsen. Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte werden rechtzeitig auf der Homepage der Pilzschule  publiziert.

1.2. Voraussetzungen und Anmeldung
Zur Prüfung können nur volljährige Kandidaten zugelassen werden, von denen bekannt ist, dass sie sich seit längerer Zeit intensiv mit der Pilzkunde und den Aufgaben der Pilzberatung befasst haben; dass sie nach Auffassung der Ausbildungsstätte bzw. der betreuenden  Pilzfachleute über eine ausreichende pilzkundliche Vorbildung ( siehe Pilzartenliste ) und über das nötige Verantwortungsbewusstsein verfügen, um öffentliche Pilzberatung durchführen zu können. Der Antrag zur Prüfungszulassung erfolgt schriftlich durch den Prüfling mittels Anmeldung direkt an die Pilzschule.

1.3. Prüfungskommission
Die Pilzschule  bestellt  eine mehrköpfige Prüfungskommission. Diese setzt sich in aller Regel aus erfahrenen Pilzsachverständigen und/oder Pilzberatern auch anderer mykologischer Arbeitsgemeinschaften bzw. Pilzvereine zusammen. Es können aber auch gute Pilzkenner oder die Teilnehmer des Prüfungskureses als Prüfer eingesetzt werden, die nicht Mitglied einer dieser Organisationen  sind. Die Prüfer benennen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, der sich für die  formelle Abwicklung der Prüfung verantwortlich zeichnet und die Prüfungsunterlagen an die Pilzschule weiterleitet.

1.4. Prüfungsdurchführung
1.4.1. Die Prüfung zum Pilzberater besteht aus drei Teilen
- einem schriftlichen Test,
- einem mündlichen Teil ( Giftpilzerkennung anhand von Bildern) 
- und einem praktischen Teil (simulierte Pilzberatung mit Frischpilzen)

1.4.2. Die Prüfung zum Pilzsachverständigen (PSV) kann frühestens ein Jahr nach bestandener Prüfung zum Pilzberater erfolgen und umfasst folgende Bereiche:
- Nachweis von mindestens einjähriger öffentlicher Pilzberatung als gepr. Pilzberater
- Nachweis von mindestens einjähriger Notfallberatung in Kooperation mit einem GIZ (Giftinformationszentrum)
- Nachweis von Kenntnissen zum Pilz- und Trüffelanbau
- Pilzkartierung mit wissenschaftliche Erfassung von Großpilzen (Asco- und Basidiomyceten) einschließlich deren mikroskopische Beschreibung
- Methodische und didaktische Planung, Organisation und Durchführung einer Pilzlehrwanderung
- methodische und didaktische Planung, Organisation und Durchführung einer Schulungsveranstaltung

1.5. Prüfungsinhalte (Pilzberater)
1.5.1. Theoretischer Teil
- Kenntnis der Art- und Gattungsmerkmale mitteleuropäischer Giftpilze und gängiger Speisepilze (Makro- und Mikromerkmale)
- Kenntnisse zu den häufigsten Verwechselungen
- Überblick über häufig anzutreffende Gattungen bekannter Großpilze
   ( siehe Pilzartenliste I bis  III )
- wichtige Bestimmungsmerkmale, wie Morphologie, Sporenpulverfarben, Farbreaktionen, Geruch, Geschmack
- Grundwissen über die Bedeutung der Großpilze in der Natur (Saprobionten, Parasiten, Symbionten)
- Kenntnisse zur Ekto- und Endomykorrhiza
- Kenntniss über die Wirkung von Giftpilzen einschliesslich Rohgiftigkeit und Giftigkeit in Verbindung mit Alkohol, Vergiftungssymptome 
- Verhalten  und Erste Hilfe bei Pilzvergiftungen
- Grundwissen über die Risiken beim Sammeln von Speisepilzen (Belastung  durch Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Gefahren durch Fuchsbandwurm und Zecken)
- Kenntnisse über die rechtlichen Bestimmungen (Naturschutzgesetze, Artenschutzbestimmungen, Waldgesetze)
- Grundwissen über Pilzzucht an Holz einschließlich Pilzbrutherstellung
- Sinn und Zweck von Fundlisten und Pilzkartierung, sonstige Dokumentation
- Kenntnisse über Pilzschutz (Rote Listen)

1.5.2. Praktische Teile
1.5.2.1. Beratung
Umgang mit Ratsuchenden, Durchsetzungsvermögen, Überzeugungsfähigkeit, Reaktion auf nicht vorhersehbare Situationen, sicheres Erkennen von dem Prüfling vorgelegten Grosspilzen gemäss der Übersicht bekannter mitteleuropäischer Gift- und Speisepilze ( Gattungs- und Artenliste ), sowie Protokollführung. Es können aber auch andere aktuelle Pilze der Region zur Beurteilung vorgelegt werden. Dazu gehört auch die Pilzbestimmung aus Putzresten oder Pilzfragmenten, sowie Regeln für sachgerechtes Sammeln, Transportieren und Aufbewahren von Pilzen. 

1.5.2.2. Exkursion (nur PSV)
Sachliche, fachliche, räumliche und methodische Planung sowie Durchführung einer dreistündigen geführten Pilzlehrwanderung mit  Kursteilnehmern und nach Möglichkeit Laien als Gastteilnehmer. Die Themen werden am ersten Tag des Prüfungskurses bekannt gegeben und während des Kurses durchgeführt.

1.5.2.3. Seminar (nur PSV)
Sachliche, fachliche, räumliche und methodische Planung sowie Durchführung eines dreistündigen Vortrages über Pilze vor Kursteilnehmern und nach Möglichkeit auch Gasthörern. Die Themen werden am ersten Tag des Prüfungskurses bekannt gegeben und das Pilzseminar während des Kurses durchgeführt.

1.6. Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfer mehrheitlich die Eignung des Kandidaten/der Kandidatin bestätigen. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungskommission zu dem Ergebnis kommt, dass wesentliche Inhalte des Prüfungsstoffes nicht beherrscht werden und/oder die geforderten Fähigkeiten nicht vorhanden sind,  wenn ein eindeutig giftiger Pilz als Speisepilz bezeichnet oder in der echten resp. simulierten Pilzberatung für Speisezwecke definiert wird, wenn der Kandidat/die Kandidatin in der Pilzberatung sehr unsicher wirkt und keine Überzeugungskraft besitzt. 
Rechtsmittel gegen das Nichtbestehen der Prüfung werden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.7. Prüfungsunterlagen
Die Prüfungsunterlagen, wie Aufgaben und Arbeiten der schriftlichen Prüfung, Protokolle der praktischen  Einzelprüfungen, sowie ein kurz gefasster  Prüfungsbericht werden bei der  Pilzschule aufbewahrt.

1.8. Nachweis über die bestandene Prüfung
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält darüber eine Bescheinigung.                                                                                                                                                    zurück zum Seitenanfang